Bisher waren die geplanten Steuervorteile für Tourismusbetriebe in Italien nur als Dekret Nr.83/2014 vorgeschlagen worden; mit 29. Juli wurden diese Maßnahmen mit leichten Anpassungen nun als Gesetz 106/2014 verabschiedet.
Das Gesetz 106/2014 zur Förderung von Hotel- & Gastbetrieben soll den Tourismus in Italien ankurbeln. Wer also bisher noch keine Website mit "Responsive Design" oder Mobiler-Variante sein Eigen nennt, kann für diese Investition nun 30% an Förderung, in Form von Steuerabzügen, aufgeteilt auf 3 Jahre (2014, 2015 und 2016) einsparen.
Der maximale Betrag der absetzbar ist, beträgt € 12.500, also darf die getätigte Investition den Betrag von € 41.667 nicht überschreiten.
Hier die kompletten Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Tourismus in Italien:
Wer hat ich das ausgedacht?
Das Gesetz fördert zwar den Tourismus, liest sich aber faktisch so, als hätten sich 50 Web- und Onlinemarketing Agenturen zusammengesetzt und einen gemeinsamen Wunschzettel erarbeitet, für Leistungen die SIE für förderungswürdig halten - Dieser Wunschzettel wurde dann mit Gesetz 106/2014 verabschiedet.
Die Tourismusbetriebe wirds freuen; die Internet-Agenturen aber auch, daher mein Tipp, der immer bei "Förderungen" gilt:
Hier noch der Link zum orignalen Gesetzestext.
Der maximale Betrag der absetzbar ist, beträgt € 12.500, also darf die getätigte Investition den Betrag von € 41.667 nicht überschreiten.
Hier die kompletten Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Tourismus in Italien:
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W-LAN im Betrieb:
(org. Gesetzestext: impianti wi-fi) -
Websites für Smartphones optimiert (Responsive Design)
(org. Gesetzestext: siti web ottimizzati per il sistema mobile) -
Buchungssoftware- und systeme für den direkten Verkauf - Online-Buchen:
(org. Gesetzestext: programmi e sistemi informatici per la vendita diretta di servizi e pernottamenti, purché in grado di garantire gli standard di interoperabilità necessari all’integrazione con siti e portali di promozione pubblici e privati e di favorire l’integrazione fra servizi ricettivi ed extra-ricettivi) -
Werbeplätze auf Buchungsportalen:
(org. Gesetzestext: spazi e pubblicità per la promozione e commercializzazione di servizi e pernottamenti turistici sui siti e piattaforme informatiche specializzate, anche gestite da tour operator e agenzie di viaggio) -
Beratung im Onlinemarketing:
(org. Gesetzestext: servizi di consulenza per la comunicazione e il marketing digitale) -
Hilfsmittel zur Vermarktung für Betriebe, die auf Gäste mit Beeinträchtigungen spezialisiert sind
(org. Gesetzestext: strumenti per la promozione digitale di proposte e offerte innovative in tema di inclusione e di ospitalità per persone con disabilità) -
Aus-und Weiterbildung der Betriebsinhaber und deren Angestellten die obigen Punkte betreffend:
(org. Gesetzestext: strumenti per la promozione digitale di proposte e offerte innovative in tema di inclusione e di ospitalità per persone con disabilità)
- Sanierung der Baulichen Substanz des Betriebes
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Maßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz und dem Abbau von architektonischen
Barrieren - Ankauf Interior & Möbel
Wer hat ich das ausgedacht?
Das Gesetz fördert zwar den Tourismus, liest sich aber faktisch so, als hätten sich 50 Web- und Onlinemarketing Agenturen zusammengesetzt und einen gemeinsamen Wunschzettel erarbeitet, für Leistungen die SIE für förderungswürdig halten - Dieser Wunschzettel wurde dann mit Gesetz 106/2014 verabschiedet.
Die Tourismusbetriebe wirds freuen; die Internet-Agenturen aber auch, daher mein Tipp, der immer bei "Förderungen" gilt:
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Holen Sie mehrere Angebote ein!
Bei 30% Ersparnis ist der Reiz natürlich groß die zu Grunde liegenden Dienstleistungen "möglichst teuer" zu gestalten. -
Brauchen Sie die geförderte Maßnahme wirklich?
Prüfen Sie genau ob die geförderte Maßnahme zu Ihrem Betrieb passt oder ob es Altenativen gibt. Nur weil das teuere Buchungssystem nun 30% weniger kostet, heißt das noch lange nicht, dass es für ein (z.B 3* Hotel) nicht günstigere System gibt, die genaus gut arbeiten!
Hier noch der Link zum orignalen Gesetzestext.